|
Beschluss der Deligierten der Bergleute von Rheinland und Westfalen am 24. Mai 1889 im Schützenhofe zu Bochum
Nach dem Vertragsbruche der Essener Erklärung vom 18. Mai cr. durch
mehrere Bergwerksbesitzer ist auf dem heutigen Delegirtentage im
Schützenhofe zu Bochum Folgendes beschlossen worden.
I.
Der Ausstand der Bergarbeiter sämmtlicher Zechen von Rheinland und
Westfalen beginnt am Montag, den 27. Mai cr. und dauert, bis die
Erfüllung folgender allgemeiner Forderungen von allen Grubenvorständen
etc. schriftlich dem Central-Streik-Comitee zu Bochum, Tonhalle,
eingesandt sind.
II.
Forderungen
1 . Es darf die Schicht unter Tage für alle Bergarbeiter nur acht
Stunden betragen. Die Förderschicht muß so geregelt werden, daß die
Seilfahrt Morgens 5, Mittags 1 und Abends 9 Uhr, bezw. 6, 2 und 10 Uhr
beginnt.
2. Es dürfen keine Ueberstunden oder Ueberschichten gemacht werden,
bevor die Verwaltung der Zeche sich mit den Deputirten der Belegschaft
dahin verständigt hat. Hiervon sind ausgeschlossen diejenigen
Ueberstunden und Ueberschichten, die zur Sicherheit des Betriebes oder
der Bergleute absolut nothwendig sind.
3. Eine Lohnerhöhung von 15 pCt. für alle Schichtlohnarbeiter; eine
Lohnerhöhung von 20 pCt. für alle im Gedinge Arbeitende, mit einem
bisherigen monatlichen Verdienste von nur 50 bis 80 Mark; eine
Lohnerhöhung von 15 pCt. für solche, die 80 bis 100 Mark verdienten und
eine Lohnerhöhung von 10 pCt. für diejenigen, die 100 Mark und darüber
verdient haben.
4. Es dürfen weder Delegirte noch sonstige Arbeiter nach
Wiederaufnahme der Arbeit in irgend einer Weise gemaßregelt oder
benachtheiligt werden.
Mittheilung.
Die übrigen Uebelstände sollen durch die
Deputirten der einzelnen Belegschaften, oder durch die Centralleitung
beigelegt werden.
Das Central-Streik-Comitee: Weber-Bochum, Bunte-Dortmund, Diekmann-Ueckendorf, Brodam-Gelsenkirchen, Mühlenbeck-Essen.
historisches Dokument
aus Wikimedia
|