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Bergarbeiterstreik 1889


Vorbemerkung

Etablierung der Gewerkschaftsorganisation und Spaltung in den 1890er Jahren

Fritz Bunte
Fritz Bunte

Den Durchbruch zu einer festen Organisation brachte 1889 zum einen der bislang größte Streik von Bergarbeitern im Ruhrgebiet, dem sich auch Beschäftigte im Aachener Revier, im Saargebiet, in Sachsen, Schlesien und im Sauerland anschlossen. Hinzu kam das allmähliche Auslaufen des Sozialistengesetzes (das erst 1890 offiziell endete). Am 18. August 1889 kam es in Dorstfeld (heute Stadtteil von Dortmund) zur Gründung des „Verbandes zur Wahrung und Förderung der bergmännischen Interessen in Rheinland und Westfalen“ (Alter Verband). Daran beteiligten sich sowohl katholisch wie sozialdemokratisch orientierte Arbeiter. Erster Vorsitzender wurde der „Kaiserdelegierte“ Fritz Bunte. Diese Einheitsgewerkschaft hatte allerdings nicht lange Bestand, da sich bereit ein Jahr später die katholischen Arbeiter abspalteten.

aus Wikipedia



Beschluss der Deligierten der Bergleute von Rheinland und Westfalen am 24. Mai 1889 im Schützenhofe zu Bochum

Nach dem Vertragsbruche der Essener Erklärung vom 18. Mai cr. durch mehrere Bergwerksbesitzer ist auf dem heutigen Delegirtentage im Schützenhofe zu Bochum Folgendes beschlossen worden.

I.

Der Ausstand der Bergarbeiter sämmtlicher Zechen von Rheinland und Westfalen beginnt am Montag, den 27. Mai cr. und dauert, bis die Erfüllung folgender allgemeiner Forderungen von allen Grubenvorständen etc. schriftlich dem Central-Streik-Comitee zu Bochum, Tonhalle, eingesandt sind.

II.

Forderungen

1 . Es darf die Schicht unter Tage für alle Bergarbeiter nur acht Stunden betragen. Die Förderschicht muß so geregelt werden, daß die Seilfahrt Morgens 5, Mittags 1 und Abends 9 Uhr, bezw. 6, 2 und 10 Uhr beginnt.

2. Es dürfen keine Ueberstunden oder Ueberschichten gemacht werden, bevor die Verwaltung der Zeche sich mit den Deputirten der Belegschaft dahin verständigt hat. Hiervon sind ausgeschlossen diejenigen Ueberstunden und Ueberschichten, die zur Sicherheit des Betriebes oder der Bergleute absolut nothwendig sind.

3. Eine Lohnerhöhung von 15 pCt. für alle Schichtlohnarbeiter; eine Lohnerhöhung von 20 pCt. für alle im Gedinge Arbeitende, mit einem bisherigen monatlichen Verdienste von nur 50 bis 80 Mark; eine Lohnerhöhung von 15 pCt. für solche, die 80 bis 100 Mark verdienten und eine Lohnerhöhung von 10 pCt. für diejenigen, die 100 Mark und darüber verdient haben.

4. Es dürfen weder Delegirte noch sonstige Arbeiter nach Wiederaufnahme der Arbeit in irgend einer Weise gemaßregelt oder benachtheiligt werden.

Mittheilung.

Die übrigen Uebelstände sollen durch die Deputirten der einzelnen Belegschaften, oder durch die Centralleitung beigelegt werden.

Das Central-Streik-Comitee: Weber-Bochum, Bunte-Dortmund, Diekmann-Ueckendorf, Brodam-Gelsenkirchen, Mühlenbeck-Essen.

historisches Dokument

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